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Grundstück,Schenkung

Die unbeschränkt Steuerpflichtigen A und B sind Brüder.Beide besitzen eine Eigentumswohnung.Die Wohnung des A hat 60 qm und einen schenkungssteuerlichen Vergleichswert in Höhe von 360.000 €Die Wohnung des B hat 80 qm und einen schenkungssteuerlichen Vergleichswert in Höhe von 480.000 €.A und B möchten ihre Eigentumswohnungen tauschen, ohne dass A an B einen finanziellen Ausgleich zahlen muss.Ist folgende Rechtsauffassung richtig?A tätigt eine teilentgeltliche Anschaffung. Die Anschaffungskosten des A betragen 360.000 €. In Höhe von 120.000 € liegt eine Schenkung des B an den A vor.Da die Immobilien in Bayern belegen sind, beträgt die Grunderwerbsteuer des A 12.600 €. Eine Grunderwerbsteuerbefreiung liegt nicht vor, da A und B Brüder und damit nicht in gerader Linie verwandt sind.Die Schenkungssteuer berechnet sich wie folgt: 120.000 € abzüglich persönlicher Freibetrag für Steuerklasse 2 = 20.000 € sind 100.000 €. Der persönliche Steuersatz beträgt bis zu 300.000 € 20 %.Somit beträgt die Schenkungssteuer zusätzlich 20.000 €.Die Grunderwerbsteuer für B beträgt bei 3,5 % Steuersatz ebenfalls 12.600 €.
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