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Vermächtnis,§ 3 Nr. 3 GrESt,Weiterverkauf

Der Erblasser EM setzt seine Frau EF als Alleinerbin ein. Die Neffen B1 und B2 erhalten ein Grundstück per Vermächtnis. EF erfüllt dieses Vermächtnis. Im Anschluss kauft B2 den Miteigentumsanteil von 50 % B1 vollentgeltlich ab. Die Vermächtniserfüllung stellt einen Erwerb von Todes wegen dar und ist somit grunderwerbsteuerfrei? Frage: Stellt der Erwerb des 50-%-Miteigentumsanteils zwischen den Brüdern einen Erwerb zur Teilung des Nachlasses dar, § 3 Nr. 3 GrEStG? Meines Erachtens verliert das Grundstück durch die Vermächtniserfüllung seinen Status als Nachlassgrundstück und der Erwerb ist somit GrESt-pflichtig. Eine Befreiung bei Erwerb durch Verwandte nach § 3 Nr. 6 GrEStG entfällt auch, da keine Verwandtschaft in gerader Linie vorliegt.
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