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Betriebsstätte,Zerlegungsvoraussetzungen

Eine GbR mit zwei Gesellschaftern (A und B) hatte bisher zwei Betriebsstätten, einmal am Firmensitz sowie einmal am Wohnort von Gesellschafter A. Die Gesellschaft mietete von der Ehefrau des Gesellschafter A Räumlichkeiten an. In diesen Räumlichkeiten wurde die Ehefrau beschäftigt. Somit bestanden bisher zwei Betriebsstätten. Eine GewSt-Zerlegung wurde durchgeführt. Dieser Mietvertrag mit der Ehefrau wurde nun jedoch aufgelöst. Die Ehefrau arbeitet nun lediglich in einem Home-Office. Gesellschafter A ist aus seinem Familienheim ausgezogen und nutzt nun ein Arbeitszimmer in einer angemieteten Wohnung. Die Kosten werden als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt. Ein Mietvertrag mit der GbR bezüglich des Arbeitszimmers besteht nicht mehr. In diesem Arbeitszimmer werden keine Kunden empfangen. Liegt nun auf Grund des Arbeitszimmers von A eine Betriebsstätte vor, welche zu einer GewSt-Zerlegung führt?
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