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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Photovoltaikanlage

Die Unternehmung A-GmbH hat ausschließlich eigenen Grundbesitz, welchen sie vermietet. Die erweiterte Grundstückskürzung wird zu Recht in Anspruch genommen.Die Unternehmung B-GmbH mietet seit mehreren Jahren ein Gebäude von der A-GmbH. Die B-GmbH ist ein Produktionsbetrieb. Im Jahr 2019 baut die B-GmbH auf eigene Rechnung eine Photovoltaikanlage auf das gemietete Gebäude, trägt aber alle Aufwendungen und aktiviert diese Anlage selbst. Die Erträge bzw. der Eigenverbrauch kommt der B-GmbH zugute. Die Anlage ist auch nicht fest mit dem Gebäude verbunden, sondern nur montiert und abnehmbar.Frage:Aus meiner Sicht kann die A-GmbH die gewerbesteuerliche Grundstückskürzung noch in Anspruch nehmen. Sehe ich dies richtig?Was müsste passieren, damit die gewerbesteuerliche Grundstückskürzung bei der A-GmbH nicht mehr gewährt wird?
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