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Gewerbesteuer,Bauausführung,Betriebsstätte

Eine im Ausland (Ungarn) belegene KFT (Kapitalgesellschaft) tätigt in Deutschland Bauausführungen (über das ganze Jahr). Die Bauausführungen werden an verschieden Orten in Deutschland ausgeführt und dauern nicht länger als vier Wochen. Wird hierdurch eine Betriebsstätte für Zwecke der GewSt begründet?
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