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erweiterte Kürzung,Liquidation

Es besteht eine vermögensverwaltende GmbH, die ausschließlich ihre im Besitz befindlichen Immobilien verwaltet. Dadurch wurde die erweiterte Kürzung für die Gewerbesteuer gewährt. Das letztverbliebene Grundstück hat sie im Jahr 2018 veräußert.Die Gesellschafter haben einen Liquidationsbeschluss zum 30.11.2019 gefasst (noch nicht veröffentlicht).Laut notariellem Vertrag gehen Besitz, Nutzungen und Lasten an dem Tag auf den Erwerber über, an dem der Kaufpreis vollständig gezahlt ist. Das war am 16. November 2018. Nach Rechtsprechnung des BFH kann die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer nicht gewährt werden, wenn das letzte Grundstück vor Ablauf des Erhebungszeitraumes veräußert wird (siehe auch NWB Heft 17/2019 v. 23.4. ab S. 1219). Durch den Liquidationsbeschluss wird eine Liquidationsbilanz zum 30.11.2018, Wj vom 01.01.–30.11., erstellt. Wird bei dieser Handhabung die erweiterte Kürzung für den Veräußerungserlös des letzten Grundstücks gewährt?
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