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Gewerbesteuer,Betriebsstätte,Gemeinde

Wenn Mandanten planen, den Sitz einer GmbH in eine Gemeinde zu verlegen, wo deutlich weniger Gewerbesteuer anfällt, was muss an Bedingungen detailiert erfüllt sein, damit dies unstrittig ist?Reicht eine Adresse aus, oder bedarf es hierzu eines eigenen Büros? Die Gesellschaft verwaltet eigene Immobilienbestände und verkauft diese auch (eine erweiterte Kürzung liegt für o.g. Anfrage nicht vor).
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