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Grundbesitzes,Zinserträge,§ 9 Nr. 1 Satz 2,3 GewStG

Das geprüfte Grundstücksunternehmen hat eigenes Geld im Ausland angelegt, für die daraus geflossenen Zinsen gewährt das Finanzamt nicht die erweiterte Gewerbesteuerkürzung. Wir hatten es so verstanden, dass die erweiterte Kürzung nur dann nicht gewährt wird, wenn nicht eigenes, sondern fremdes Vermögen verwaltet wird.Müssen wir akzeptieren, dass für die vereinnahmten Zinsen Gewerbesteuer festgesetzt wird?
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