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Gewerbesteuer,Einkunftsart,Vermietung von Ferienwohnungen

Ein Neumandant vermietet zwei Ferienwohnungen, die aus meiner Sicht nicht die Voraussetzungen für einen Gewerbebetrieb erfüllen. Es werden lediglich zwei Wohnungen vermietet, die sich nicht im Verband mit einer Vielzahl von gleichartig genutzten Wohnungen befinden und die vom Eigentümer selbst verwaltet werden. Es gibt zwar eine Art Rezeption. Diese ist aber nur dann zeitweise besetzt, wenn die Wohnungen vermietet sind. Die Gäste bleiben überwiegend zwischen zwei und vier Nächte. Bettwäsche und Handtücher werden bereitgestellt, aber während des Aufenthalts der Gäste nicht getauscht oder gereinigt. Frühstück oder andere ergänzende Leistungen werden nicht angeboten.Trotzdem hat der Vorberater es stets als Gewerbebetrieb erklärt. Die Immobilie beinhaltet bedauerlicherweise erhebliche stille Reserven. Die Immobilie befindet sich in der Uckermark.Der Mandant hat gehört, dass ab einer bestimmten Bettenzahl (er nannte 14) die Finanzverwaltung grundsätzlich von einem Gewerbebetrieb ausgeht. Ich habe über so eine Grenze nichts finden können. Gibt es eine solche Grenze?Sehe ich es bei dem beschriebenen Sachverhalt richtig, dass wohl eher von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auszugehen ist?
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