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Hinzurechnung,Miete

Bitte helfen Sie uns bei der richtigen Auslegung des GesetzesSachverhalt: Hinzurechnungen § 8 Ziffer 1d, 1e, 1f GewStG Gemietete RäumeGemietete WirtschaftsgüterLeasingverträgeFrage:Was versteht der Gesetzgeber unter Miet- und Pachtzins sowie Leasinggebühr? Verkehrsüblich ist, dass der Mieter die Nebenkosten für das Mietobjekt nach der Betriebskostenverordnung trägt. Müssen diese Kosten trotzdem zugerechnet werden? Gleiches gilt für die Wartung oder Reparatur geleaster oder gemieteter Wirtschaftsgüter.Was ist mit Wartungskosten für die Heizung, dem Kundendienst für das geleaste Fahrzeug, den neuen Reifen für das Fahrzeug, der Pflege der Außenanlagen etc.?Liegt Ihnen evtl. die Gesetzesbegründung vor, aus der auf die Begriffsauslegung Miet- und Pachtzins sowie Leasinggebühr geschlossen werden kann?Ist es richtig, dass sämtliche Nebenkosten ebenfalls zugerechnet werden müssen?
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