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§ 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG,Kürzung,Umfang der Ankauf- und Verkaufsfälle

Eine vermögensverwaltende GmbH besitzt diverse Grundstücke und zählt unstreitig als „Grundstücksunternehmen“ und wurde in der Vergangenheit zu 100 % von der Gewerbesteuer entlastet. Mit der Zeit hat sich ein mittlerweile umfangreiches Kapitalvermögen angesammelt, was sonst immer zum Erwerb von Grundstücken verwendet wurde. Es gibt die Überlegung, das Kapitalvermögen zukünftig auch aktiv zu verwalten. Wo kann man eine Grenze zur Gewerblichkeit ziehen bzw. ab wann sind die Geldgeschäfte so umfangreich, dass die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten wird?Ist der Verkauf von Optionen (Stillhaltergeschäfte) grundsätzlich schädlich? Falls nein, ab welchem Umfang kann dies schädlich sein? Ist die Anlage in Dividendenaktien und der gelegentliche Verkauf grundsätzlich schädlich? Falls nein, ab welchem Umfang kann dies schädlich sein? Ist der kurzfristige Handel mit Futures grundsätzlich schädlich? Falls nein, ab welchem Umfang kann dies schädlich sein?
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