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Erweiterte Kürzung,Eigener Grundbesitz,GbR,§ 9 GewStG

Mandantin ist eine GmbH und zu 50 % an einer V+V GbR beteiligt. Die anderen 50 % der GbR gehören einer natürlichen Person, der auch zu 100 % die GmbH gehört. Die V+V-Einkünfte der GbR werden gesondert und einheitlich festgestellt. Die natürliche Person versteuert in der ESt Einkünfte aus V+V. Die GmbH versteuert kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte. Die GbR sehen wir somit als Zebragesellschaft. Die GmbH hat seit drei Jahren keine weiteren Tätigkeiten. Im Grundbuch ist die GbR als Eigentümerin eingetragen. FRAGE: Kann die GmbH bei der GewSt die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen?
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