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§ 9 Nr. 1 Satz 2,Satz 5 GewStG,Kürzung

Unsere Mandantin, eine GmbH, erzielt seit 2014 grundsätzlich Einkünfte aus der Vermietung von Gebäuden. Zusätzlich wurden in den vergangenen Jahren zwei Objekte wieder veräußert, und die GmbH hat hieraus entsprechende Einnahmen erzielt.Nachfolgend ein Überblick über die Geschäftsentwicklung der GmbH:• Kauf Gebäude in DO 2014• Kauf Gebäude in WU 2015• Kauf Gebäude in HE 2015• Kauf Gebäude in HA 2016• Verkauf Gebäude in HE 2016• Verkauf Gebäude in WU 2018Im Anlagevermögen der GmbH befinden sich daher aktuell zwei Objekte (DO und HA), die vermietet werden. Ein Verkauf dieser Objekte ist nicht geplant und ab 2019 sollen ausschließlich Mieteinkünfte erzielt werden. Fragen:1.) Kann die GmbH für 2019 die erweiterte Grundstückskürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen?2.) Könnte die GmbH für 2017 die erweiterte Grundstückskürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen? Zusätzliche Information für das Jahr 2017: Grundsätzlich wurden nur Mieteinkünfte erzielt. Einzige Ausnahme: Die GmbH hat bereits 2017 versucht, das Gebäude in WU zu verkaufen. Die hierfür entstandenen Aufwendungen wurden im Jahr 2017 als Aufwand erfasst („Vertriebsprovision“).
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