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Das Finanzamt hat bei einem Betreuer (Lehrer) in der EST die Aufwendungen für die Verpflegungsleistungen auf einer Klassenfahrt nicht anerkannt, weil dieser die Verpflegung unentgeltlich gewährt worden sei (wurde tatsächlich vom Arbeitgeber getragen !)- Aus meiner Sicht ist dies nicht zutreffend. Der Werbungskostenabzug stand ihm in 2013 noch zu (Ab 2014/2015 - wäre dies nun anders zu sehen - hier Kürzung des Pauschbetrages um die jeweiligen Werte für Mittagsessen etc). 2. Der Sohn studiert in Bulgarien. Der Feibetrag für den Sonderbedarf für Berufsausbildung wurde nur zu 1/2 (Ländergruppeneinteilung) gewährt Ist dies zutreffend ? 3. Die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer wurden um den Müll gekürtzt, weil dieser angeblich zu den Kosten der privaten Lebensführung zählt. Meines Erachtens nicht zutreffend.
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