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Mandant M wird in 6/09 von seinem Arbeitgeber gekündigt. Bruttoarbeitslohn bis dahin 39 TEUR, weiterhin erhielt M noch 13 TEUR ALG. Wegen der Höhe der Abfindung kommt es zu einem arbeitsgerichtlichen Prozess, der sich allerdings bis 2010 hinzieht, erst dann erfolgt die Auszahlung der Abfindung von 60 TEUR. Weiterhin flossen M in 2010 noch 13 TEUR ALG zu. Weiterhin erzielte M einen Verlust aus Gewerbebetrieb i.H.v. 10 TEUR. Im Kalenderjahr 08 wurde ein Bruttoarbeitslohn von 87 TEUR erzielt. Frage: Ist die in 2010 zugeflossene Abfindung i.H.v. 60 TEUR ermäßigt zu besteuern oder hat eine laufende Versteuerung zu erfolgen, da keine Zusammenballung der Einkünfte vorliegt?
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