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Es handelt sich um eine GmbH( Softwareberatung) mit zwei Mitarbeitern. Die beiden Mitarbeiter werden wöchentlich für 4 bis 5 Tage bei den Kunden des Unternehmens tätig. Mitarbeiter K betreut den Kunden A in X und Mitarbeiter G betreut Kunde B in Y. Die Mitarbeiter fahren mit Ihrem privaten Pkw zum Kunden und übernachten dort die Woche über in einem Hotel. Lediglich zum Austausch von Unterlagen und aus sonstigen organisatorischen Gründen suchen Sie meist vor Beginn oder nach Ende der Reise die Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers auf. Eine Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber anhand von dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen ist bisher nicht erfolgt. 1. Besitzen die beiden Mitarbeiter eine erste Tätigkeitsstätte? 2. An welchem Ort befindet sich die erste Tätigkeitsstätte? 3. Worum handelt es sich bei den Fahrten zwischen dem Hotel und dem jeweiligen Kunden? 4. Welche Fahrten sind als Fahrten Wohnung / Tätigkeitsstätte und welche als Auswärtstätigkeit (Reisekosten) zu behandeln?
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