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Steuerpflichtiger hat in Österreich seinen Hauptwohnsitz und seinen Nebenwohnsitz in Deutschland. Er ist verheiratet und seine Ehefrau wohnt und arbeitet in Österreich. Der Steuerpflichtige arbeitet in Deutschland als Angestellter bei einer deutschen Firma. Der gewöhnliche Aufenthalt beträgt mehr als 183 Tage in Deutschland. An Wochenenden und teilweise an Wochentagen fährt er nach Österreich. Unterliegt der Steuerpflichtige in Deutschland der Einzelveranlagung und muss dieser die Lohnsteuerklasse I wählen?
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