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Mein Mandant war in 2013 häufig auf Auslandsdienstreisen. Gemäß der Reisekostenverordnung werden ihm bei unentgeltlicher Verpflegung die ihm zustehenden Tagesgelder gekürzt (Frühstück 20 % des Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag, Mittagessen und Abendessen jeweils 40 %. Kann ich in der Einkommensteuererklärung den ungekürzten steuerlichen Verpflegungssatz ansetzen, wenn der Arbeitgeber keine Versteuerung eines Sachbezugs für die unentgeltliche Mahlzeitengestellung vorgenommen hat?
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