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Ein Arbeitgeber stellt einem Teilzeitbeschäftigten einen PKW auch für Privatfahrten zur Verfügung. Der Teilzeitbeschäftigte hat aber nur einen geringen Bruttolohn. Bezüglich der steuerrechtlichen Anerkennung stellen sich folgende Fragen: Der Bruttogehalt beträgt einmal 500 EUR und die Kfz-Nutzung 300 EUR. Diese Kfz-Nutzung wird bei der Gehaltsauszahlung nach der 1%-Regelung abgezogen und berücksichtigt. Das Verhältnis von Bruttolohn zu Sachbezug wurde von der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung bereits geklärt? Wie ist die derzeitige Rechtsauffassung ?
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