Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Sachverhalt: Ein Arbeitgeber erstattet einem ehemaligen Arbeitnehmer einen Betrag iHv 5.000 €, den der ehemalige Arbeitnehmer als Geldstrafe für eine berufsrechtliche Handlung, die er begangen hatte als er noch im Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber war, als Rüge an eine öffentliche Einrichtung zahlen musste. Fragen: Wie ist der Sachverhalt lohnsteuer- und sv-rechtlich zu würdigen? Der Betrag von 5.000 € ist bereits überwiesen. Ist hier eine Bruttohochrechnung möglich. Muss hierfür eine einmalige Gehaltsabrechnung erstellt werden? Ist der Betrag auch sv-pflichtig? Sind die gesamten Kosten beim Arbeitgeber Betriebsausgaben?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen