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Unsere Mandanten, ein Ehepaar wohnhaft in den Niederlanden, beziehen Einkünfte in Deutschland (PV-Anlage und Vermietungseinkünfte). Diese Ehegatten werden in Deutschland mit den o.g. Einkünften getrennt beschränkt steuerpflichtig veranlagt. Es ist beabsichtigt, dass der Ehemann seine PV-Anlagen an die Ehefrau veräußert. Hierfür soll ein Investitionsabzugsbetrag in 2013 bei der Ehefrau gebildet werden. Sehen Sie eine Möglichkeit, dass die beschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland zusammenveranlagt werden, damit der Investitionsabzugsbetrag beim Ehemann greift?
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