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Eine Gesellschaft beschäftigt Arbeitnehmer im Aussendienst die Firmenfahrzeuge auch zur privaten Nutzung gestellt bekommen. Ein Arbeitnehmer wohnt ca. 100 km vom Firmenstandort entfernt und hat einen Arbeitsplatz als erste Tätigkeitsstätte in der eigenen Wohnung am Familiensitz. Er fährt jeden Tag mit dem Firmen-Pkw von der Wohnung zu den einzelnen Baustellen und ist Bauleiter. Am Abend fährt er direkt an seinen Wohnort zurück.Einmal in der Woche findet eine Besprechung am Firmensitz statt zu der wird mit dem Firmen-Pkw gefahren. Es stellen sich folgende Fragen aus Sicht der Ertragsteuer: •Die Kfz-Gestellung wird nach der 1 % Regelung berechnet. •Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird keine Bereechnung vorgenommen weil die 1. Tätigkeitsstätte die Wohnung des Arbeitnehmer ist. Ist dies nach der geltenden Rechtslage möglich? •Die Fahrt zur wöchentlichen Besprechung wird als Betriebsfahrt angesehen •Es werden bei einer Abwesenheit Reisekosten vergütet nach den Grundsätzen Reisekostenrecht 1. Tätigkeitsstätte ist der Wohnsitz dies wird im Anstellungsvertrag so auch festgelegt •Welche Nachweise für die Betriebsfahrten müssen geführt werden weil ja nach der 1 % Regelung die Gestellung abgerechnet wird •Welche Fundstellen gibt es für diesen Fall und wie sehen die aktuellen gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung diese Fälle
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