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Der selbständige Architekt (Wohnsitz X) betreut in Y (100 km von Wohnort entfernt) im Rahmen eines Projektes seiner freiberuflichen Tätigkeit eine Baustelle. Das Projekt läuft über mehrere Jahre. Damit der Architekt nicht täglich den weiten Weg zur Baustelle fahren muss, mietet er in Y eine Zweitwohnung an (diese ist 10 km von der Baustelle entfernt) und richtet eine doppelte Haushaltsführung ein. Er verbleibt von Montag bis Freitag in Y und kehrt jedes Wochenende nach X zurück. Der Architekt nutzt einen Firmenwagen (BLNP 50.800,00), der unstreitig dem Betriebsvermögen zugeordnet ist. Es werden alle KFZ-Kosten geltend gemacht. Der Privatanteil wird nach der %-Methode errechnet.Nach welchen Grundsätzen sind zusätzlich neben der 1%-Methode weitere Privatanteile für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb und Familienheimfahrten anzusetzen? Ist für die Bewertung der Entfernungs-Km für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb der Wohnort X oder der Zweitwohnungsort Y maßgebend?
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