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Die Eheleute S wohnen in der Stadt A. Die Ehefrau arbeitet in der Stadt B, wohnt unter der Woche auch dort und macht seit Jahren Kosten für doppelte Haushaltsführung geltend. Ab Mai 2014 hat auch der Ehemann in der Stadt B eine Arbeitsstelle angenommen. Beide wohnen nunmehr unter der Woche zusammen in der Stadt B und fahren am Wochenende zurück in die Stadt A. Kann der Ehemann ebenfalls Kosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen und wenn ja, in welcher Höhe?
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