Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Unser Mandant hat von seinem Arbeitgeber ein Fahrzeug zur Überlassung. Er ist für den Verkauf für Kommunal- und Feuerwehrfahrzeugen zuständig. Ihm wird das 1% aus dem Bruttolistenpreis zum Bruttolohn hinzugerechnet. Da er aber ein Fahrtenbuch führt und wir über die Einkommensteuer dann dieses aufrechnen, ergibt sich folgende Frage aufgrund der Änderungen des Reisekostengesetzes ab 2014. Laut dem Arbeitsvertrag geht nicht hervor, dass ihm speziell ein Arbeitsplatz in der Hauptstelle des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt wird. Der Mandant fährt ca. 1-2 mal die Woche zum Büro. Bisher wurden diese Fahrten zum privaten Teil des Fahrtenbuches angerechnet. Werden diese Fahrten ab 2014 zu betriebliche Fahrten?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen