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ig Erwerb in Polen,§ 3d Satz 2 UStG

Unser Mandant mit Sitz in Deutschland plant, liefert und baut Anlagen für die Lebensmittelverarbeitung. Es wird eine zuvor geplante Anlage nach Polen geliefert und dort aufgebaut. Dabei handelt es sich um eine Werklieferung i.S.d. § 3 Abs. 4 UStG. Es wird gegenüber dem polnischen Leistungsempfänger im reverse-charge-Verfahren abgerechnet (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG analog PL). Ein wesentliches Bauteil für die Anlage wird von einem Lieferanten aus Dänemark direkt an die Baustelle nach Polen geliefert, Incoterm: DAP. Der dänische Lieferant des Bauteils rechnet als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ab und gibt dabei die deutsche USt-ID des Mandanten an. Wie ist die Lieferung des Bauteils in Dänemark, Deutschland und Polen umsatzsteuerlich zu behandeln? Ist die Verwendung der deutschen USt-ID unseres Mandanten durch den dänischen Lieferanten richtig?
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