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innergemeinschaftliches Verbringen,vorübergehende Verwendung

B GmbH ist eine in Deutschland ansässige Sicherheitsfirma, die ihre Kunden mit Sicherheitstechnik ausstattet. B GmbH bezieht ihre Waren (Sicherheitstechnik, Überwachungskameras etc.) von der ebenfalls in Deutschland ansässigen A GmbH. B GmbH verbringt die erworbenen Waren nach Amsterdam und montiert die Geräte beim Kunden C in Holland (Kunde C veräußert die montierten Waren weiter). Die B GmbH verfügt über eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte in Holland. Frage: USt-Behandlung bei B-GmbH
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