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Oldtimer,Restauration

Unser Mandant hat für einen Schweizer Privatkunden einen Oldtimer restauriert. Die Restauration erfolgte in einem Zeitraum von 2/2019 bis 3/2021. In dieser Zeit hat unser Mandant Abschlagsrechnungen erstellt, u.a. auch mit 16 %. Die Arbeit ist nun abgeschlossen, und das Auto wird jetzt wieder in die Schweiz ausgeführt. Unsere Fragen sind nun: 1. Müssen die 16 % Umsatzsteuer korrigiert werden, da es sich nicht um eine vertraglich vereinbarte Teilleistung handelte, sondern um eine Abschlagsrechnung? 2. Oder sollte unser Mandant alle Rechnungen stornieren und gem. § 7 UStG eine steuerfreie Lohnveredelung angeben? 3. Oder kann unser Mandant die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung stellen, und der Kunde holt sich die Umsatzteuer in Deutschland wieder und versteuert in der Schweiz?
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