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§ 3c UStG,OSS-Verfahren,Lieferschwelle

Mandant U, in Deutschland ansässig, liefert Kontaktlinsen im Rahmen von Fernverkäufen an Nichtunternehmer (nur Österreich). Die Umsätze des Mandanten aus Fernverkäufen betragen im Jahr 2020 500 € und im 1. Kalenderhalbjahr 2021 100 € (Schätzung 2021 max. 1.000 € gesamt, eher weniger). U hat nicht auf die Anwendung der Umsatzschwelle (vgl. § 3c Abs. 4 UStG) verzichtet. Frage: Wo liegt der Lieferort, und mit welchem Steuersatz ist die Rechnung auszustellen? Muss der Mandant sich für das OSS-Verfahren registrieren?
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