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Umsatzsteuer,Ort der Lieferung,Steuerbefreiung

Mein Mandant (Sitz Deutschland, Herstellung Industrieöfen) betreibt eine Baustelle in Luxemburg. Aus diesem Grund hat sich unser Mandant in Luxemburg registriert. Es erfolgen folgende Warenlieferungen zur Herstellung des Ofens in Luxemburg: 1) von luxemburgischen Unternehmen mit 17 % luxemburgischer USt 2) Warenlieferungen aus Deutschland auf die Baustelle nach Luxemburg 3) Warenlieferungen aus Deutschland zum Betriebssitz unseres Mandanten Dort werden gewisse Bauteile hergestellt und anschließend nach Luxemburg versendet. Es liegt grundsätzlich eine unbewegte Werklieferung vor. Der Ort der Lieferung ist gem. § 3 Abs. 7 UStG in Luxemburg. Der Gegenstand der Lieferung wird nicht befördert oder versendet, sodass die Lieferung dort ausgeführt wird, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Der Gegenstand befindet sich zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht in Luxemburg. Somit wird die (Werk-)Lieferung in Luxemburg ausgeführt. Folgende Lösungsansätze zu den Warenlieferungen und den entsprechenden Vorsteuerabzügen: 1) Die Vorsteuer in Höhe von 17 % kann in Luxemburg entsprechend geltend gemacht werden. 2) Die Lieferungen von Unternehmern aus Deutschland nach Luxemburg stellen innergemeinschaftliche Lieferungen dar. Für unseren Mandanten stellen die Lieferungen in Luxemburg einen innergemeinschaftlichen Erwerb dar. 3) Aus den Warenlieferungen aus Deutschland an den Betriebssitz in Deutschland kann der Mandant die Vorsteuer in Höhe von 19 % geltend machen. Die Lieferungen nach Luxemburg stellen für unseren Mandanten ein innergemeinschaftlichen Verbringen gem. § 3a Abs. 1a i.V.m. § 1a Abs. 2 UStG dar. Die Ausgangsrechnungen unseres Mandanten in Zusammenhang mit dem Umsatz der Baustelle in Luxemburg unterliegen in Luxemburg nach den umsatzsteuerlichen Regelungen des luxemburgischen Umsatzsteuerrechts der dortigen Umsatzsteuer. Für Umsätze, die in Luxemburg ausgeführt werden, hat M die luxemburgische Umsatzsteuer-ID-Nummer zu verwenden. Dadurch wird angezeigt, dass M als luxemburgischer umsatzsteuerlicher Unternehmer den Umsatz ausführt. Teilen Sie zu den oben aufgeführten Ansätzen meine Auffassung?
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