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Reihengeschäft,§ 3 Abs. 6a UStG,innergemeinschaftliche Lieferungen

Unser Mandant (D1) ist Großhändler für Hausboote in Deutschland. In unserem Fall bestellt ein deutscher Einzelhändler (D2) bei unserem Mandanten für seinen Kunden (D3, gewerblicher Hausbootvermieter) drei Hausboote, die der Kunde in Schweden vermieten möchte. Unser Mandant bestellt nun bei der Werft in Polen (PL1) die Hausboote, die nach Fertigstellung direkt von Polen nach Schweden geliefert werden. Wie muss unser Mandant die Rechnung an D2 stellen? Mit oder ohne USt? Alle Rechnungen sollen mit den jeweiligen USt-ID-Nr. der Ansässigkeitsstaaten geschrieben werden.
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