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Werklieferung,polnische Umsatzsteuer,Tiny House

Mein Mandant erwirbt privat ein Tiny-Haus aus Polen. Das Haus wird fertig geliefert und in Deutschland abgestellt. Es erfolgt keine Lieferung von Einzelbauteilen, die in Deutschland zusammengesetzt werden, sondern das ganze Werk wurde komplett in Polen erstellt und als fertiges Haus nach Deutschland geliefert. Werklieferung (§ 3 Abs. 1a UStG), polnische Umsatzsteuer?
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