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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Steuerbefreiung

Eine Agentur veranstaltet u.a. Kunsthandwerkermärkte in Österreich und der Schweiz. Zu diesem Zweck wird mit den lokalen Behörden über die Bedingungen verhandelt/Werbung für die Märkte (Anbringung von Hinweisschildern einige Wochen vor den Märkten) sowie beim Markt selbst vor Ort die Einweisung der Marktteilnehmer zu deren Standplätzen vorgenommen. An den Märkten nehmen überwiegend deutsche Künstler teil. Die Agentur stellt den (deutschen) Marktteilnehmern für die Standgebühren deutsche Umsatzsteuer (19 %) in Rechnung. Ist dies korrekt, oder muss ggf. AT-USt berechnet werden? Wie müssen die deutschen Händler ihre Verkäufe in Österreich und der Schweiz umsatzsteuerlich behandeln? (Die Waren werden jeweils zu den Märkten mitgebracht und der nicht verkaufte Rest wieder zurück nach D genommen.)
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