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Werklieferung,Montage,Erwerbsbesteuerung

Eine Inneneinrichtungsfirma fertigt in Deutschland Möbel für ein Geschäft in Wien (B2B), die nach Österreich geliefert werden und dort vor Ort fixiert werden. Ein Teil der Möbel wird jedoch in Tschechien gefertigt, ebenfalls vormontiert, und von Tschechien aus nach Österreich geliefert. Die Montage in Österreich wird größtenteils mit Monteuren aus Wien durchgeführt. Die Leistung vor Ort besteht darin, die Möbel auszuladen, hereinzutragen und an Wand und Boden zu fixieren. Alle Werkzeuge und Kleinmaterialien werden von der Inneneinrichtungsfirma bereitgestellt. Wie ist der Sachverhalt umsatzsteuerlich zu beurteilen?
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