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innergemeinschaftliches Verbringen,Warenlager

Unternehmer A besitzt neben seinem Geschäft im Inland ein Lager im EU-Ausland in FR (keine Betriebsstätte). Für Waren, die an das frz. Lager geliefert werden, benutzt er die frz. USt-ID-Nummer, die Eingangsrechnungen der inländischen Lieferanten werden folglich ohne USt als innergem. Lieferung gestellt. Rechnungsadresse ist die inländische Firma. Müssen diese Wareneingänge als innergem. Erwerb gebucht werden (mit Angabe der USt-ID-Nummer der inländischen Lieferanten), oder kann A diese Eingänge auch als Wareneingänge ohne Steuernachweis (Konto: 3200 bei SKR 03) buchen?
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