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Umsatzsteuer,Reihengeschäft,Grundstücksbezogene Leistung

Für die Beurteilung liegt folgender Sachverhalt vor: Eine Firma aus Deutschland liefert an ein ukrainisches Unternehmen Lüftungskomponenten für ein Bauwerk. Ein polnisches Unternehmen ermittelt die Parameter für die seismische Beschaffenheit für die Lüftungskomponenten und stellt diese Berechnungsleistungen der deutschen Firma in Rechnung. Aufgrund dieser Berechnungen werden die Lüftungsanlagenkomponenten bei einer slowenischen Firma von der deutschen Firma in Auftrag gegeben und hergestellt. Die slowenische Firma liefert die hergestellten Komponenten der Lüftungsanlage an die deutsche Firma. Die deutsche Firma lädt die Ware ab, prüft die Ware, macht die Ausfuhrpapiere fertig und transportiert die Ware von Deutschland an den Endkunden in die Ukraine. Hier kommt es zu folgenden Problemen: Liegt eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück vor oder nicht, und handelt es sich um ein Reihengeschäft bezüglich der Lieferung der Lüftungskomponenten? Liegt keine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück vor, weil sich ja die seismische Berechnung nur auf einen Teil eines Bauwerks bezieht und nicht auf das komplette Bauwerk, liegt meiner Meinung nach § 3a Abs. 2 UStG der Ort am Sitzort des Leistungsempfängers, also in Deutschland. Das würde bedeuten, das polnische Unternehmen muss eine Rechnung an die deutsche Firma ohne Umsatzsteuerausweis ausstellen mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren). Würde man aber zum Schluss kommen, es liegt jedoch eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück vor (da z.B. eine seismische Berechnung immer von der Lage eines Grundstücks abhängig ist?), kommt man zu folgenden Ergebnis: Der Ort der Leistung des polnischen Unternehmens liegt am Belegenheitsort (Lage des Grundstücks). Das hat folgende Konsequenz: Die Leistungen des polnischen Unternehmens unterliegen dem ukrainischen Umsatzsteuerrecht. Bezüglich Reihengeschäft: Meiner Meinung nach handelt es sich nicht um ein Reihengeschäft, weil die Lieferung vom slowenischen Unternehmen nicht direkt zum Endkunden in die Ukraine erfolgt. Sehen Sie das auch so?
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