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Reihengeschäft,Italien

Unser Mandant hat einen Abnehmer (K) in Korea. Die Ware wurde in Italien (Lieferant I) gekauft. Die Ware wurde direkt in Italien vom Kunden (Kunde des Abnehmers T) des koreanischen Kunden abgeholt und nach Taiwan gebracht. Der italienische Lieferant (I) stellt nun eine igL in Rechnung – mangels Grenzübertritts innerhalb der EU so aber u.E. nicht richtig. Gemäß Dreiecksgeschäft müsste sich unser Mandant in Italien registrieren, die ital. USt bezahlen (als VorSt abziehbar im Vergütungsverfahren) und in Italien einen Export-Rechnung stellen (inkl. Zollanmeldung) – dort als Ausfuhrlieferung steuerfrei. Teilen Sie unsere Auffassung? Gibt es eine andere Möglichkeit, den Einkauf als igL mit anschließendem Export zu behandeln?
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