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§ 3d S. 2 UStG,innergemeinschaftlicher Erwerb,steuerfreie Ausfuhrlieferung

Ein deutsches Unternehmen kauft Polyethylenmaterialien vom italienischen Hersteller und verkauft diese Materialien an ihre Kunden in Drittländern (hauptsächlich Russland). Das Logistikschema ist wie folgt: Der italienische Hersteller liefert auf DAP Blonie (Polen)-Basis/Warenlager an die deutsche Firma, indem er in seinen Rechnungen die deutsche USt-ID und den innergemeinschaftlichen Verkauf ohne Mehrwertsteuer angibt. Die Ware kommt in Blonie im Lager an, das von einem polnischen Logistikunternehmen betrieben wird. Die Waren werden im Lager entladen und danach, am selben Tag oder einige Tage später, auf andere Lkws verladen (von der deutschen Firma organisierter Transport) und an ihre Kunden in Drittländern geliefert. Außerdem wird im Lager eine Zollabfertigung durchgeführt, da das deutsche Unternehmen die Ware mit allen  erforderlichen Versanddokumenten an die Kunden versendet. Alle Waren, die nach Polen kommen, werden im Namen der deutschen Firma aus der EU exportiert. Wie ist die umsatzsteuerliche Behandlung? Gibt es einen Weg, die umsatzsteuerliche Registrierung in Polen nicht vornehmen zu müssen? Der bisherige Steuerberater hat die umsatzsteuerliche Registrierung nicht vorgenommen und will rückwirkend in Deutschland die Mehrwertsteuer seit 2018 abführen. Gibt es einen Weg, aus diesen Nachmeldungen rauszukommen?
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