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Reihengeschäft,§ 3c UStG,unbewegte Lieferung

Meine Frage bezieht sich auf die ab 01.07.2021 gültige Fernverkaufsregelung des § 3c EStG. Mein Mandant A führte bisher in einige EU-Staaten Lieferungen aus, die unter die Versandhandelsregelungen des § 3c UStG gefallen sind. Ab dem 01.07.2021 unterliegen diese Umsätze der Fernverkaufsregelung des § 3c UStG-neu. Wie verhält es sich mit folgenden Umsätzen? a) A erhält eine Bestellung von einem deutschen Kunden D. Die Lieferung soll an eine andere Person mit Anschrift in Österreich erfolgen. Kann ich davon ausgehen, dass D als Privatperson im Sinne des § 3a Abs. 5 S. 1 UStG auftritt, wenn er ohne deutsche oder ausländische USt-Id.Nr. auftritt? Wenn er mit USt-Id.Nr. auftritt, gehe ich davon aus, dass er Unternehmer ist und die Voraussetzungen eines Reihengeschäfts vorliegen. Sollte er als Privatperson auftreten, befindet sich der Ort der Lieferung in Österreich, da sich der Gegenstand bei Beendigung der Lieferung an den Erwerber dort befindet (§ 3c Abs. 1 S. 1 UStG-neu). b) Wie ist der Sachverhalt zu lösen, wenn der Besteller ein US-Amerikaner ist, der ebenfalls die Ware zu einer Person mit Anschrift in Österreich senden lässt? Muss A zunächst Auskunft einholen, ob es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer i.S.d. UStG handelt oder um eine Privatperson, um festzustellen, ob die Voraussetzungen eines Ferngeschäfts vorliegen?
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