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Verschmelzung,Gesellschaften

Unser Mandant ist 100 % GGF zweier GmbHs. 1 x Verlust-GmbH (Verlustvortrag per 31.12.2018 ca. TEUR 100) und 1 x Gewinn-GmbH.Die beiden GmbHs sollen jetzt verschmolzen werden. Geplant ist, dass zunächst die Anteile an der Gewinn-GmbH auf die Verlust-GmbH übertragen werden und anschließend die Tochter-Gesellschaft (Gewinn-GmbH) auf die Mutter-Gesellschaft (Verlust-GmbH) verschmolzen wird.Als Stichtag kommen noch der 01.01.2019 bzw. der 01.01.2020 in Frage.Fragen:1. Spricht steuerlich etwas gegen das geplante Vorgehen bzw. gegen den Ablauf der Verschmelzung?2. Wenn als Stichtag der 01.01.2019 gewählt wird, können dann die Verluste des Jahres 2019 vollständig mit den Gewinnen verrechnet werden? Wie wäre dies bei dem Stichtag 01.01.2020?
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