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§ 20 UmwStG,Ausgliederung oder Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Unser Mandant hat mit Datum vom 19.5.2019 eine GmbH gegründet. Eine Gewerbeanmeldung erfolgte zum 1.7.2019. Es wurde bisher jedoch noch keine Tätigkeit ausgeführt. Das Stammkapital ist eingezahlt, die GmbH aber noch nicht final im Handelsregister eingetragen, wobei die Eintragung vom Notar beantragt ist. Unser Mandant möchte sein Einzelunternehmen zum 1.7.2019 auf die GmbH verschmelzen,  Kapitalkonto positiv ca. 180.000 €. Was ist zu beachten? Welche Schritte sind notwendig?
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