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Rentner GmbH,Auslagerung Pensionsrückstellung,Verkauf Grundstück an Gesellschafter GrESt

Sachverhalt Pensionsrückstellung (P-RSt):Die Bauunternehmung GmbH (B-GmbH) hat folgende Gesellschafter:1. WI 25 % und Geschäftsführer2. Ehefrau von WI: MI 25 %3. HI: 50 % und GeschäftsführerDie Handelsbilanz per 31.12.2018 stellt sich wie folgt dar:Aktiva Anlagevermögen 195.000,00(davon Rückdeckung P-RSt 106.000,00) Vorräte und Forderungen 467.500,00 Bankguthaben 287.000,00Rechnungsabgrenzungsposten 64.000,00(davon RAP P-RSt 62.700,00)Bilanzsumme 1.013.500,00Passiva Kapital –93.500,00(davon gezeichnetes Kapital 25.600,00davon Verlustvortrag –185.500,00davon Jahresüberschuss 66.400,00)Rückstellungen 572.000,00(davon RSt Pensionen 820.100,00davon Rückdeckung Bank GH –157.000,00davon VG f. Saldo P-RSt –106.100,00)Verbindlichkeiten 535.000,00Bilanzsumme 1.013.500,00Aufgrund der geplanten Nachfolgeregelung möchten die vorhandenen Gesellschafter aus der B-GmbH ausscheiden, und es stellt sich die Frage, wie nun mit der P-RSt zu verfahren ist. Die B-GmbH ist zum 31.12.2018 bilanziell i.H.v. 93.500 € überschuldet.Die B-GmbH verfügt zum 31.03.2019 über ein Bankguthaben von rund 313.000 €.In der Handelsbilanz der B-GmbH wird zum 31.12.2018 eine P-RSt i.H.v. 714.000 € ausgewiesen. Es bestehen Rückdeckungen zur Finanzierung der P-RSt i.H.v. 264.000 €. Somit ergibt sich eine Differenz bzw. Unterdeckung der P-RSt i.H.v. 450.000 €.Den Gesellschaftern WI und HI werden aufgrund der Pensionszusagen folgende Altersrenten gewährt:1. WI: 2.045 €2. HI: 2.045 €Die laufenden Rentenleistungen erhöhen sich jährlich um 2 % ab Rentenbeginn. Es besteht in beiden Fällen eine Witwenversorgung i.H.v. 60 % der zugesagten Altersrente.Im Betriebsvermögen befindet sich u.a. ein Geschäftsgrundstück nebst Gebäude mit einem Buchwert von rund 22.000 EUR.Die B-GmbH verfügt zum 31.12.2018 über folgende Verlustvorträge:• Körperschaftsteuer: 150.000 €• Gewerbesteuer: 156.000 €Unsere Lösungsansätze:1. Auslagerung der Pensionsrückstellung in eine neu zu gründende „Rentner-GmbH“ (R-GmbH).Die R-GmbH wird mit einem Stammkapital von 25.000 € gegründet.Die P-RSt wird samt der vorhandenen Rückdeckung in die R-GmbH ausgegliedert, § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG.Im Rahmen der Ausgliederung wird ebenfalls die zum BV gehörende Immobilie nebst Grundstück an die R-GmbH ausgegliedert. Anschließend wird eine Veräußerung der Immobilie nebst Grundstück an den Gesellschafter WI für rund 300.000 € erfolgen. Hierdurch würde der R-GmbH Liquidität zur Finanzierung der P-RSt zufließen. WI würde die Immobilie nebst Grundstück an die B-GmbH verpachten. Um eine Überschuldung der R-GmbH zu vermeiden, könnte ein Teil des Bankguthabens ebenfalls ausgegliedert werden.Abwandlung: Es ist zu überlegen, ob die Immobile samt Grundstück aus der B-GmbH für 300.000 € veräußert wird, damit ein Kapital von insgesamt 564.000 € (264.000 € + 300.000 €) ausgegliedert werden kann.Fragen:• Ist eine Ausgliederung der P-RSt (wie oben beschrieben) überhaupt vom Grundsatz nach UmwR möglich? • Könnte eine Ausgliederung rückwirkend zum 01.01.2019 erfolgen? (§ 2 UmwStG)Mögliche Steuerfolgen?• Fraglich ist, zu welchem Zeitpunkt der lohnsteuerpflichtige Zufluss als Arbeitslohn erfolgt. Führt bereits die Ausgliederung der P-RSt in voller Höhe bei den Gesellschaftern-Geschäftsführern zum Zufluss als Arbeitslohn oder erfolgt die Zuflussbesteuerung erst im Rahmen der jährlichen Rentenzahlungen?• Die Entnahme und Einlage der ausgegliederten Vermögensgegenstände erfolgt u.E. zu Buchwerten. Somit ergeben sich keine steuerlichen Auswirkungen für beide GmbHs.• Wie ist die mögliche Immobilienveräußerung aus der B-GmbH oder aus der R-GmbH grunderwerbsteuerlich zu würdigen?2. Verzicht auf die Pensionszahlungen möglich?Grundsätzlich besteht u.E. die Möglichkeit, auf die Pensionszahlungen zumindest teilweise zu verzichten. Dies löst jedoch einen unerwünschten steuerlichen außerordentlichen Ertrag aus.Fragen:• In welcher Höhe führt dies zu einem steuerlichen Ertrag?• Welche Steuerfolgen ergeben sich sowohl bei der GmbH als auch bei den Gesellschaftern?• Welche steuerlichen Folgen ergeben sich bei einem Verzicht vor Ausgliederung und nach Ausgliederung?3. Weitere ÜberlegungDie Pensionszusage wird als Einmalzahlung ausgezahlt. Die P-RSt wird dahingehend aufgelöst, dass WI das Gebäude samt Grundstück erhält und HI eine entsprechende Barauszahlung. In Höhe der Differenz wird auf die Pensionszusage verzichtet.
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