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§ 20 UmwStG,Gesellschafterdarlehen,Kapitalrücklage

Eine GbR soll zu steuerlichen Buchwerten in eine GmbH eingebracht bzw. umgewandelt werden. Die Summe der Buchwerte beträgt 300.000 €. Die neu zu gründene GmbH soll ein Stammkapital von 25.000 € erhalten.Muss die Differenz von 275.000 € zwingend in eine Kapitalrücklage eingestellt werden oder kann hierüber auch ein Gesellschafterdarlehen vereinbart werden?
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