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§§§ 11,12,13 UmwStG,Verlustvortrag,§ 8c KStG

Unser Mandant ist Gesellschafter-Geschäftsführer zweier GmbHs, die in derselben Branche tätig sind.GmbH 1 hat keine Verlustvorträge, jedoch GmbH 2 hat Verlustvorträge.Unser Mandant hat angefragt, ob es möglich ist, die beiden GmbHs zu verschmelzen. Welche Folgen ergeben sich daraus? Würde der Verlustvortrag der GmbH 2 verloren gehen?Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
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