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§ 21 UmwStG,offene Sacheinlage

Ein Mandant ist Alleingesellschafter einer UG mit einem Stammkapital in Höhe von 500 Euro und einer Gewinnrücklage in Höhe von 24.500 Euro.Ferner ist der Mandant Alleingesellschafter einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro.Ist es möglich, das Kapital der GmbH um 1.000 Euro zu erhöhen und im Wege der Sacheinlage die Geschäftsanteile an der UG einzubringen?Das Aktivvermögen der UG wäre dann bei der GmbH zu bilanzieren und auf der Passivseite der Bilanz der GmbH wäre das Stammkapital um 1.000 Euro zu erhöhen und die übernommene Gewinnrücklage auszuweisen. Ist das handelsrechtlich möglich und begegnet steuerlich keinen Bedenken?
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