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Einbringung,PersG

Unser Mandant hat seit Jahren eine Einzel-Firma mit Kfz-Handel und Kfz-Werkstatt, ohne dass sog. Teilbetriebe vorliegen (dürften).Aktuell ist eine auf den 02.01.2019 rückwirkende „Umwandlung“ gemäß § 24 UmwStG auf eine GmbH & Co. KG geplant, mit Buchwertfortführung usw. (also steuerneutral).In dieser GmbH & Co. KG sollen dann Handel und Werkstatt als Teilbetriebe geführt werden.Annahme: Unser Mandant verkauft in nächster Zeit den Bereich Werkstatt an einen fremden Dritten … Wäre damit ggf. die steuerneutrale Umwandlung auf den 02.01.2019 rückwirkend gefährdet (wegen Sieben-Jahres-Frist)?
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