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§ 20 UmwStG,Einbringung eines überschuldeten Einzelunternehmens in eine GmbH,Zwangsaufstockung bei Negativkapital

Der Gewerbebetrieb eines Einzelunternehmers soll im Wege der Sachkapitalerhöhung in eine am 08.04.2019 gegründete GmbH rückwirkend zum 01.01.2019 eingebracht werden. Sowohl die Handelsbilanz als auch die Steuerbilanz weisen zum 31.12.2018 ein negatives Kapital aus. Wie ist hier zu verfahren?Welches Kapital ist Grundlage für den Sachkapitalerhöhungsbericht?
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