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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Bodenbeläge und Bäder

Unser Mandant, ein Bauträger, erstellt Mehrfamilienhäuser und verkauft die einzelnen Wohnungen als Eigentumswohnungen. Dieser Vorgang ist ja steuerfrei. Teilweise werden die Wohnungen ohne Bodenbeläge und ohne fertige Bäder verkauft. Diese Arbeiten bietet unser Mandant im Nachhinein als Zusatzleistungen an und rechnet diese mit USt ab. Ist das korrekt?
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