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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Innergemeinschaftliche Lieferung

S ist Unternehmer im Inland (GER). I ist Unternehmer in Irland = Gemeinschaftsgebiet. P ist Unternehmer in Polen = Gemeinschaftsgebiet. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. S verkauft Waren an I. P holt diese Waren im Inland bei S ab und transportiert diese nach Polen. Was in Polen mit den Waren passiert, ist nicht bekannt. Auch nicht bekannt ist, ob zwischen I und P Lieferungen/Weiterberechnungen stattfinden, oder ob die Waren im Eigentum von I bleiben und lediglich in Polen gelagert werden. P wurde von I beauftragt. I tritt gegenüber S mit seiner USt-ID-Nummer aus Irland auf. Fragen: 1. Ist es korrekt, dass wir nicht von einem Reihengeschäft ausgehen müssen, da wir nichts über die Geschäftsbeziehungen zwischen I und P wissen? 2. Liegt von S an I eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, obwohl I mit seiner irischen USt-ID auftritt und die Waren nach Polen gelangen? 3. Welche Pflichten hat I anschließend (a) in Irland und (b) in Polen? 4. Wie sollte praktisch bei einer i.g. Lieferung vorgegangen werden? Ist es sinnvoll, zuerst die USt in Rechnung zu stellen und später, bei Vorliegen aller Voraussetzungen, die Rechnung netto zu ändern? Oder gibt es Alternativen?
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