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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Innergemeinschaftliche Lieferung

Mein Mandant T (stpfl. Unternehmer in Dtl.) bestellt Waren bei A (ebenfalls stpfl. UN in Dtl.) und lässt diese gleich nach PL zu H (einer umsatzsteuerpflichtigen Firma) liefern. A schreibt seine Rechnung an T und T wiederum an H. Dann bearbeitet H die Waren und verkauft und liefert die bearbeitete Ware an T. Alle Beteiligten haben eine ihrem Land entsprechende USt-ID. Wer kann hier steuerbefreit abrechnen und wer muss USt abführen?
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